Die wichtigsten vier Grundsätze der neuen Corona-Verordnung befinden sich in § 1. Dort ist festgelegt, dass
Beschluss der Bundeskanzlerin, des Bundeskabinetts und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder
1. jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren hat.
Darüber hinaus ist
2. soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten.
3. Wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
4. Zudem gilt, dass jede Person private Reisen einschließlich tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche vermeiden soll.
So lautet der Beschluss der Regierung. Dieser ruft in vielen, gerade im gastronomischen und kultur Bereich, unverständniss hervor.
Die rasant steigende komulative Inzidenz zeigt aber: irgendetwas muss getan werden.
Und egal ob man nun Befürworter oder Gegner des ganzen “Lockdown 2.0” ist, informiert sein ist wichtig um teure Strafen zu vermeiden.
Dafür hat das Land Niedersachsen häufig gestellte Fragen zusammengestellt und aktualisiert diese regelmäßig.
Ihr findet sie unter folgenden Link
Wer seine Fragen damit nicht beantworten kann hat die Möglichkeit sich weiter durch die nach Themengebiet sortierten FAQs zu suchen oder die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung anzurufen:
Corona-Hotline: 0511 120-6000
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr
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